lunedì, maggio 04, 2009

....ein sehr guter Artikel aus der "Berliner Zeitung" über etwas, dass man nicht fressen, nicht vögeln und nicht verspotten kann....
....es handelt sich also um einen Artikel über etwas, dass wohl die allerwenigsten interessieren dürfte....
....ein sehr guter Artikel über die Pressefreiheit....

60 Jahre Pressefreiheit?

von Christian Bommarius

Journalisten, die bewusst die Unwahrheit verbreiten, sind verlogen, Journalisten, die bewusst die Wahrheit verbreiten, seit jeher und in vielen Teilen der Welt bedroht an Leib und Leben. Journalisten, die die Unwahrheit im Dienst der Obrigkeit oder der Geschäftswelt verkünden, sind in der Regel gut bezahlt, Journalisten, die die Wahrheit öffentlich zur Sprache bringen, erwartet dafür häufig Gefängnis, Folter oder Tod. Journalisten, die sich kaufen lassen, sind keine Journalisten, unkäufliche Journalisten sind aus verständlichen Gründen weltweit noch immer eher die Ausnahme, jedenfalls keineswegs die Regel.

Der Weltverband der Zeitungen hat den diesjährigen Internationalen Tag der Pressefreiheit unter das Motto "Journalisten in der Schusslinie" gestellt und die Lage damit sehr genau bezeichnet. Im vergangenen Jahrzehnt wurden weltweit mehr als 400 Journalisten ermordet, allein im laufenden Jahr bereits mehr als 60. Damit verglichen ist die Zahl der derzeit inhaftierten Journalisten - weltweit 143 - auf den ersten Blick verblüffend gering. Aber sie ist natürlich nur ein Beleg dafür, dass in etlichen Staaten die Verbreitung der Wahrheit nicht mit Gefängnis, sondern mit dem Tod bestraft wird.

Die Garantie der Pressefreiheit ist ein Erkennungsmerkmal der Demokratie. Es es kein totalitärer Staat bekannt, der das freie Wort als unveräußerliches Recht betrachtet, und umgekehrt ist auch noch keine Demokratie - die diese Bezeichnung verdient - bekannt geworden, die der Pressefreiheit nicht höchste Bedeutung einräumt. Diesen Rang haben die medialen Freiheitsrechte nur deshalb verdient, weil sie dienen: "Sie sind gewährleistet, um den für die Demokratie konstitutiven öffentlichen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu ermöglichen." So hat es das Bundesverfassungsgericht in etlichen Urteilen entschieden, und es ist nicht zuletzt sein Verdienst, dass die Pressefreiheit, die in Deutschland auf keine besonders erhebende Tradition zurückblicken kann, seit einigen Jahrzehnten zwar nicht immer besonders geschätzt, aber immerhin geduldig ertragen wird wie Regen, Verkehrskontrollen oder ein Arzttermin - nicht immer schön, aber leider notwendig.

Das wird gefeiert werden, wenn die Bundesrepublik in den nächsten Wochen ihrer Gründung am 23. Mai 1949 gedenkt. Und natürlich sollte auch gefeiert werden, dass im Westen Deutschlands seit 60, im Osten seit 20 Jahren kein Journalist mehr um seine Freiheit fürchten muss, wenn er die Wahrheit schreibt, ja selbst sogar ausnahmsweise nur, wenn er die Unwahrheit schreibt. Die Frage ist nur, ob das nach sechs Jahrzehnten noch den Maßstab bilden kann für die Beurteilung des Stands der Pressefreiheit.

Werden Freiheitsrechte von außen bedroht, lassen sie sich verteidigen, werden sie hingegen gar nicht erst in Anspruch genommen, sterben sie einen schleichenden Tod. Das droht den Zeitungen, wenn sie - wie auch die Berliner Zeitung bis vor wenigen Monaten - nicht mehr von Verlegern, sondern von als Verleger kostümierten Betriebswirten geführt werden, die nicht verstanden haben, dass Zeitungen nicht wegen der Anzeigen erscheinen, sondern die Anzeigen nolens volens erforderlich sind, damit die Zeitungen erscheinen und ihren vom Grundgesetz geschützten Zweck erfüllen können. Anderenfalls gäbe es überhaupt keinen Grund, die Arbeit der Zeitungen - und natürlich auch der Fernseh- und Rundfunksender - in der Verfassung anders zu behandeln als die Betätigung von Bierbrauern, Würstchenverkäufern oder Textilfabrikanten.

So wie die Pressefreiheit nicht primär den Geschäftsinteressen privater Unternehmer dient, so dient sie auch nicht primär den Sicherheitsinteressen des Staates. Aber im November 2007 hat der Bundestag die Vorratsdatenspeicherung beschlossen, die die Telekommunikationsunternehmen zur Speicherung sämtlicher relevanter Verbindungsdaten über sechs Monate verpflichtet. Das ist ein Misstrauensvotum des Staates gegenüber seinen Bürgern. Ein Staat, der jedermann zum potenziellen Terroristen oder Kriminellen erklärt und sich entsprechend in Stellung bringt, darf sich nicht wundern, wenn die Bürger ihrerseits dem Staat mit Misstrauen begegnen und sich darauf besinnen, was die Grundrechte im wesentlichen sind - es sind zuallererst Abwehrrechte gegen den Staat. Zu diesen Abwehrrechten zählt die Pressefreiheit, die auch das Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten und den Schutz der Informanten umschließt. Beide sind in Deutschland nicht mehr sehr viel wert. Mit der Verpflichtung , Kontaktdaten auch von Journalisten zu speichern, korrespondiert die Ermächtigung des Bundeskriminalamts durch das Ende 2008 beschlossene BKA-Gesetz, Telefonate von Journalisten abzuhören und Festplatten von Redaktionen heimlich zu durchsuchen. Zweifelhafter Triumph der Pressefreiheit: Journalisten, die ihre Informanten nicht verraten wollen, werden in Deutschland nicht mehr eingesperrt, sondern heimlich abgeschöpft.

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So wie die Pressefreiheit nicht primär den Geschäftsinteressen privater Unternehmer dient, so dient sie auch nicht primär den Sicherheitsinteressen des Staates.